Rudern

Rudern

Zum ersten Mal fanden in PEKING 2008 paralympische Ruderbewerbe statt.

Es gibt Wettkämpfe im Einer, Zweier und Vierer. Die Wettbewerbsdistanz in TOKYO 2020 beträgt, für alle Klassen, erstmals 2.000 m statt bislang 1.000 m.

Die Bootsrümpfe sind mit denen der Athlet:innen ohne Behinderung ident, die Sitze sind den jeweiligen Einschränkungen der Athlet:innen angepasst.

Der paralympische Reitsport erlebte seine Premiere in ATLANTA 1996 und umfasst ausschließlich das Dressurreiten. Ziel des Dressurreitens ist eine perfekte Harmonie von ReiterIn und Pferd.

Der Wettbewerb besteht aus zwei Teilen: einem Pflichtprogramm mit vorgegebenen Figuren und einer Kür, bei welcher die Reiter:innen ein selbst erstelltes Programm mit ausgewählter Musik und Figuren präsentieren.

Hilfsmittel wie Reitpeitschen, Zügelstangen und Ähnliches sind erlaubt. Athlet:innen mit Sehbehinderung dürfen sich durch eine/n ZuruferIn (Caller) positionieren lassen. Damen und Herren starten gemeinsam.

Bewerbe

Es wird in vier Disziplinen gestartet:

Einer

Länge: 8,2 m / Gewicht: 24 kg / Zwei Ruder pro Person / ohne Rollsitz

PR1M1x:
Einer / Herren / nur Armeinsatz

Einer

Länge: 8,2 m / Gewicht: 24 kg / Zwei Ruder pro Person / ohne Rollsitz

PR1W1x: 
Einer / Damen / nur Armeinsatz

ZWEIER

Länge: 10,4 m / Gewicht: 37 kg / Zwei Ruder pro Person / ohne Rollsitz

PR2Mix2x:
Zweier / eine Dame + ein Herr / nur Arm- und Rumpfeinsatz

VIERER

Länge: 13 m / Gewicht: 51 kg / Ein Ruder pro Person / mit Rollsitz

PR3Mix4x:
Vierer mit Steuermann/-frau / zwei Damen + zwei Herren / alle Behinderungen, die vollen Körpereinsatz ermöglichen

Klassifizierung

Klasse PR1

Die Sportler:innen verfügen nur über eine minimale Rumpffunktion. Die Ruderbewegung erfolgt in erster Linie aus den Armen und Schultern.

In Startklassen dieser Behinderungsklasse kommen standardisierte Boote mit Festsitz zum Einsatz.
Am Festsitz sind Vorrichtungen zur Oberkörperfixierung der Sportler:innen befestigt.

Mögliche Einschränkungen der Sportler:innen sind z.B.:

  • kompletter Querschnitt TH12 oder unvollständiger Querschnitt TH10
  • Cerebralparese Klasse 4 nach CPISPRA: moderate bis schwere Diplegie, Spastizität Grad 3-4 in den unteren Gliedmaßen, Athlet:innen verwenden beim Sport einen Rollstuhl, Beweglichkeit des Rumpfes leicht eingeschränkt,
  • Funktionale Muskelschädigungen bis oberhalb der Bauchmuskulatur
Klasse PR2

Es sind Sportler:innen startberechtigt, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, die Beine für die Ruderbewegung einzusetzen.

Die Boote dieser Behinderungsklasse sind mit Festsitzen ausgestattet.

Mögliche Einschränkungen der Sportler:innen sind z.B.:

  • Amputation: Beidseitig oberhalb der Knie
  • neurologische Beeinträchtigungen bis zum inkompletten Querschnitt (L1) oder bis zum kompletten Querschnitt (L3)
  • Cerebralparese Klasse 5 nach CPISPRA: Athlet:innen mit moderater Diplegie, kontralaterale Plegie, Paraplegie oder Dystonie, Athlet:innen benötigen möglicherweise eine Gehhilfe, unteren Gliedmaßen (Spastizität Grad 2-3) sind stärker betroffen als die oberen.
  • Funktionale Muskelschädigungen mit einer vergleichbaren Bewegungsfähigkeit der Beine, wie bei einem vollständigen Querschnitt L3 oder einem unvollständigen Querschnitt L1
Klasse PR3

In dieser Klasse starten Sportler:innen , die in der Lage sind, mit Rollsitz zu rudern.

Also zum Beispiel Athlet:innen mit:

  • Amputation: Ein Fuß oder drei Finger einer Hand
  • neurologische Beeinträchtigungen bis zum inkompletten Querschnitt (S1)
  • Cerebralparese Klasse 8 nach CPISPRA: Athlet:innen mit leichter Diplegie, kontralaterale Plegie, Paraplegie, Dystonie oder Monoplegie, Spastizität Grad 1-2 auf einer Körperseite oder in den untern Gliedmaßen, Ataxie, Athetose, Athlet:innen hinken beim Gehen
  • Athlet:innen mit Sehbeeinträchtigung (B1 bis B3), müssen blickdichte Brillen tragen.

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