IPC suspendiert Russland und Weißrussland als Mitglied

Das Internationale Paralympische Komitee hat am Mittwochabend im Rahmen der Außerordentlichen Generalversammlung nach langer und ausführlicher Diskussion die Nationalen Paralympischen Komitees von Russland und Weißrussland mit sofortiger Wirkung suspendiert.

Die Mitglieder stimmten in Berlin mit 64:39 Stimmen bei 16 Enthaltungen für den Ausschluss des russischen NPC, für die Suspendierung des weißrussischen Komitees sprachen sich 54 Mitglieder aus (bei 45 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen; Anm.).

Das Urteil bedeutet, dass beide alle IPC-Mitgliedsrechte verlieren, Russland und Weißrussland können aber in Berufung gehen. Sollte die Berufung erfolglos bleiben, kann die Suspendierung nur durch eine Entscheidung der nächsten Generalversammlung aufgehoben werden, die voraussichtlich im letzten Quartal 2023 stattfinden wird.

„Als demokratische, mitgliederbasierte Organisation war es wichtig, der Generalversammlung als oberstem Organ des IPC die Möglichkeit zu geben, eine Entscheidung in dieser wichtigen Angelegenheit zu treffen“, sagte IPC-Präsident Andrew Parsons.

„Bevor über die jeweiligen Anträge abgestimmt wurde, hatten die IPC-Mitglieder die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern“, fügte er hinzu.

Dazu gehörte auch die Anhörung von russischen und weißrussischen Vertreter:innen, die an der Außerordentlichen Generalversammlung teilnehmen, das Wort ergreifen und ihren Fall vortragen konnten.

„Wir alle hoffen und wünschen uns, dass der Krieg in der Ukraine ein schnelles Ende findet und nicht noch mehr Menschen ihr Leben lassen müssen. Natürlich wirkt dieser Konflikt auch auf den Sport, das haben wir bereits bei den Paralympischen Winterspielen in Peking erlebt, deshalb war es wichtig, jetzt eine gemeinsame Entscheidung zu treffen, die es unseren Athlet:innen ermöglicht, sich in einem sicheren Umfeld zu messen“, so ÖPC-Präsidentin Maria Rauch-Kallat.

Die Generalversammlung genehmigte auch einen Antrag zur Änderung der IPC-Satzung, der es dem IPC-Vorstand ermöglicht, Schutzmaßnahmen zu verhängen, wenn „ein außergewöhnliches Ereignis die Sicherheit, Durchführbarkeit, Integrität und/oder Fairness der Paralympischen Spiele, eines anderen vom IPC sanktionierten oder genehmigten Para-Sport-Wettbewerbs oder anderer IPC-Aktivitäten gefährdet“.

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